AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.01.2016

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allen Verträgen liegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden, gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

 

2. Preisstellung

Die Preise verstehen sich stets zuzügliche Mehrwertsteuer in der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe (z.Zt. 19 %).

 

3. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei längerer Bearbeitungsdauer der Aufträge können durch das Konstruktionsbüro Lais monatliche Abschlagszahlungen gefordert werden. Die Höhe richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen.

 

4. Rechte und Pflichten

Das Konstruktionsbüro Lais ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat es den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Nach Beendigung aller Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Originalzeichnungen/Daten und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Konstruktionsbüro Lais ist nicht verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.

 

5. Lieferfristen

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus. Sollte der Besteller in Zahlungsverzug sein, behält sich Konstruktionsbüro Lais die Einstellung weiterer Lieferungen vor. Bei höherer Gewalt, sowie Krankheit oder Betriebsstörungen muss dem Besteller eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zustehen. Schadensersatzansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden vom Konstruktionsbüro Lais nicht anerkannt.

 

6. Gewährleistung und Haftung

Für alle vom Konstruktionsbüro Lais ausgeführten Konstruktionszeichnungen/Daten aller Art haftet es anteilmäßig, jedoch nur bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrages. Sollte ein Schaden durch einen Fehler in der Zeichnung/Daten auftreten, ist der Besteller verpflichtet, das Konstruktionsbüro Lais unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit eine sofortige Überprüfung der evtl. entstehenden Kosten erfolgen kann. Später gestellte Ansprüche, die weder vom Konstruktionsbüro Lais, noch einem von ihm Beauftragten, überprüft sind, werden vom Konstruktionsbüro Lais nicht anerkannt. Werden bei Konstruktionen besondere Wünsche oder Vorschriften vom Besteller berücksichtigt, welche später die Funktion der die Fertigung beeinträchtigen, werden vom Konstruktionsbüro Lais alle Schadensersatz- ansprüche abgelehnt. Artikelzeichnungen, Muster oder Designe, die vom Konstruktionsbüro Lais oder in dessen Auftrag erstellt werden, sind von dem Besteller grundsätzlich vor Freigabe zur Fertigung auf Maßgenauigkeit und Form zu überprüfen, für evtl. entstehende Folgeschäden wird vom Konstruktionsbüro Lais keine Haftung übernommen. Muster, Skizzen, Artikel usw., welche dem Konstruktionsbüro Lais vom Besteller zur Ausführung eines Auftrages übergeben sind, werden vom Konstruktionsbüro Lais nicht auf Schutzrechte Anderer überprüft. Hieraus evtl. entstehende Schadensersatzansprüche muss das Konstruktionsbüro Lais ablehnen. Das Konstruktionsbüro Lais haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.

 

7. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Freiburg. Erfüllungsort ist Münstertal. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Konstruktionsbüro Lais, Münstertal